Der Bildungsgutschein - eine Förderung vom Staat für seine Bürger !

 

Mit Weiterbildung schaffst Du Dir neue Chancen.

Und mit der Bildungsprämie sicherst Du Dir Vorteile:

Der Prämiengutschein kann für Dich bis zu 500 Euro wert sein.

Lass Dich kompetent beraten:


www.bildungspraemie.info/de/101.php

Mehr Informationen bei der kostenlosen Hotline unter 0800/2623 000

 

Fördermöglichkeiten für Familien:
www.lrakn.de/servlet/PB/menu/2896863/index.html

Bedürftige Kinder und Jugendliche haben einen Rechtsanspruch aufs Mitmachen - zum Beispiel bei Tagesausflügen und dem Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen. Das Bildungspaket unterstützt gezielt 2,5 Millionen Kinder und Jugendliche.

Insbesondere Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Auch wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhält, kann einen Anspruch auf das Bildungspaket haben. Zudem kann ein Anspruch auf Leistungen des Bildungspakets nach dem SGB II bestehen, wenn das Kind bzw. seine Eltern zwar ansonsten keine der genannten Sozialleistungen beziehen, jedoch die spezifischen Bildungs- und Teilhabebedarfe des Kindes nicht decken können.

 

http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Grundsicherung/Leistungen-zur-Sicherung-des-Lebensunterhalts/Bildungspaket/inhalt.html

 

1998  Deutsche Solo Tanzmeisterschaft
1998 Deutsche Solo Tanzmeisterschaft